Mittwoch, 25. Juli 2012

Was bringt die Beschneidungsdebatte?


Zeichnung: Jacques Tilly
Der Streit um die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen wird von allen Seiten instrumentalisiert. "Ausgerechnet in Deutschland!" krakelen die Juden, "Immer gegen den Islam!" nängeln die Muslime, "Seid ihr nur verrückt? Das gehört verboten!" poltern die Säkularen und mit "Hurra! Das gehört erlaubt!" reagiert die Politik. Wir, Nummer drei in dieser Liste, haben scheinbar alle anderen gegen uns. Was nützt uns also die ganze Geschichte?

Es war ein Trauerspiel. Anne Will am 11. Juli: Nicht nur, dass Philipp Möller kurzfristig ausgeladen wurde. Was um alles in der Welt brachte die Redaktion nur dazu, einen Betonkopf wie Rabbi Yitshak Ehrenberg einzuladen? Mit der Tora in der Hand bemühte sich dieses lebendige Klischee redlich, uns Zuschauern verständlich zu machen, dass Gott die Beschneidung nun einmal befohlen habe und wie toll sie doch sei. Was soll man da noch sagen... 

Khola Maryam Hübsch, die zur Erfüllung der Kopftuchquote eingeladen worden war, brachte zumindest Argumente – auch, wenn die allesamt Quatsch waren. Dass die WHO die Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen würde zum Beispiel, insbesondere zur Verhinderung von Geschlechtskrankheiten (in welchem Alter wird nochmal beschnitten?). Tatsächlich wird dadurch die Gefahr einer HIV-Infektion beispielsweise um bis zu 60% gesenkt, was in Afrika sinnvoll sein mag. In Europa haben wir allerdings überall Kondome anzubieten, und das schützt zu 100%. Gerundet. Was soll man da noch sagen...
Angelika Kallwass ergriff auch nach ihrem letzten Katastrophen-Auftritt in der Sendung erneut die Gelegenheit, den Holocaust noch anzureißen. Die hervorragenden Erörterungen Seyran Ateş' und Holm Putzkes holten diesen zuverlässigen Ausfall zwar wieder raus – stießen damit aber bei der Religionsfraktion auf taube Ohren. Was soll man da noch sagen...

Die Giordano-Bruno-Stiftung ist der Ansicht, eine ganze Menge dazu zu sagen zu haben. Fast täglich werden derzeit auf der Facebook-Präsenz Artikel oder Petitionen (wie diese) zum Thema veröffentlicht bzw. geteilt.
Da es (löblicherweise) Ziel der Stiftung ist, aktiv auf Gesellschaft und – was sich besser messen lässt – Politik einzuwirken, bemüht man sich dort mit großem Eifer um konkrete politische Ergebnisse. Vernünftigerweise müsste ein Verbot der irrationalen Beschneidung Minderjähriger folgen. Doch die Politik rudert in die genau entgegengesetzte Richtung. Was soll man da noch sagen...

Vielleicht muss man gar nicht mehr so viel sagen.
Dass es sich bei diesem Akt um Körperverletzung handelt, ist einfach mal klar. Dass es ein in archaischen Kulturen weltweit verbreiteter Brauch ist, was die Behauptung "Gottes Befehl" noch lächerlicher macht, ist auch klar. Dass es völlig bescheuert ist, daran festzuhalten, ist genauso klar.
Nur: Dass sich die Anhänger dieses Irrsinns – obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen! – mit solch einer Inbrunst daran festklammern, sich winden, aberwitzige Rechtfertigungen suchen – das ist bisher nicht so überdeutlich geworden. Und dazu muss man selbst kaum noch etwas sagen: Die Gründe dafür, diese Leute nicht ernst zu nehmen, liefern die ganz allein.
Genau darin kann unsere Chance bestehen. Auf der großen Bühne der Politik scheint man noch nicht so weit, in religiösen Fragen vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Doch der Gesellschaft wird durch die konkrete Diskussion immer deutlicher, dass jene Anti-Rationalität, worunter die Beschneidung nur eine Facette ist, in der Gegenwart auf Dauer keinen Platz haben kann.
Und wenn wir es schaffen, zahlreiche jener Gleichgesinnten, die von ihrem Glück, dass es eine Plattform für ihre Interessen gibt, noch nichts wissen, auf uns aufmerksam zu machen – dann dürfen wir uns zukünftig ernsthafte Hoffnungen auf politische Veränderungen machen.

9 Kommentare:

  1. Die vorgeblich "wissenschaftliche" Studie, die der WHO glauben machen sollte, das Beschneidungen allen Ernstes "vor HIV schützen" soll, wird inzwischen von Fachleuten wie Medizinern aus aller Welt in Frage gestellt.

    Bereits eine von der Regierung Südafrikas durchgeführte Studie (wo auch die des betr. WHO-Zuträgers und Beschneidungslobbyisten durchgeführt wurde, dessen frühere Studien bereits mehrfach wegen wissenschaftlicher Mängel abgelehnt worden sind.) brachte zutage, das keinerlei Differenzen erkennbar/messbar seien - zumindest dann, wenn man die Studien nach Bevölkerungsgruppen getrennt durch führt und eben nicht die mehrheitlich beschnittene Gruppe der Weißen oder Arabs mit der schwarzen mehrheitlich unbeschnittenen Bevölkerung (wohl im Sinne einer falschverstandenen "Gleichstellung") in einen Topf wirft, was natürlich schiefgehen muß.

    Stattdessen verbreitet ebendiese "WHO-Studie" die Mär Beschneidung "schütze" vor HIV, was den im Süden Afrikas eh schon hohen Leichtsinn im Umgang mit HIV weiter stärken dürfte...

    Beste Grüße,


    Niels Dettenbach.
    http://www.dettenbach.de

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  2. Wie wird HIV übertragen? Durch Blut oder Sperma. Was hat die verdammte Vorhaut damit zu tun? Diese Studie kann keine ernst zunehmende Wissenschaft sein.

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  3. Petition gegen Beschneidung
    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    Begründung

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs (...)

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

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  4. Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geantwortet, gestern nachmittag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männliche Kind nach wie vor, hier zwei Zitate aus ihrer Begründung; alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Auch ich habe mich eingemischt.

    Quistorp: “Wenn ich es als wohl schwer zu ändernden Fakt aus verschiedenen Grünen anerkenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bundesweitem Recht werden wird ,habe ich nur eine Realität beschrieben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das judentum hat in seiner prophetischen udn liberalen Tradition mehr zu bieten als die bisherige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa”

    http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900

    ::

    Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nachmittags, kommentiert auf dem Blog Schariagegner) windet sich wie ein Aal -- und hat schon wieder nicht gesagt, dass sie die rituelle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsachlich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffentlich zu unterstellen, ihren Beitrag falsch gelesen zu haben, entkräftet dessen prinzipiell beschneidungsgegnerische Argumente aber mit keiner Silbe.

    Theologin Quistorp verbreitet vielmehr einen amorphen Wortschwall aus irgendwelchem reformerischen Potential in den Hochreligionen verwirbelt mit irgendwie bedauernswerten bundesdeutschen Sachzwängen, implizit und wenig zufällig gipfelnd im sinngemäßen Fazit: “An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vorbei!” Wie öffentlichg bekannt billigt Quistorp auch heute die nicht medizinisch indizierte Beschneidung. Und nichts anderes hat der pazifistische Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazifistischen Theologin und Beschneidungsfreundin vorgeworfen.

    Die beschneidungsbegünstigende Feministin könnte jetzt entweder so ehrlich sein, wiederholt sinngemäß: “Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!” zu sagen, das ist schließlich die nachweisbare Essenz ihres Essays Wider die postmoderne Religionspolitik, oder aber müsste endlich die Seite wechseln und öffentlich dafür eintreten, dass es in der kulturellen Moderne kein Elternrecht auf operative Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unversehrten eigenen Genitalien zu ermöglichen.

    Vielleicht um Halacha und Scharia zu entsprechen oder um Halacha und Scharia nicht zu widersprechen weicht Quistorp hingegen aus; wie eingangs gesagt: sie windet sich wie ein Aal. Das ist argumentativ unredlich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der einmal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wieder zu finden, ziemlich enttäuschend.

    Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwischen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewonnen hat -- argumentativ, ethisch und vielleicht schon bald ja auch juristisch.

    Cees van der Duin

    ::

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  5. Bundestagspetition gegen Beschneidung

    Endlich reagierte der Petitionsausschuss des Bundestags (ohne Datum) und gibt meiner Petition vom 20. Juli ein Aktenzeichen:

    Pet 4-17-07-451-040847

    Die Behörde sagt:

    “Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

    Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.”

    Soweit der Bundestagsausschuss.

    Gar nicht zufrieden bin ich, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert wird; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben; ich habe aber unmissverständlich gesagt BGB, und gar nicht StGB:

    “möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation”

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

    Ich werde den Petitionsausschuss deshalb bitten, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

    Zu befürchten ist, da angeblich “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM und Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass sogar Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann ankündigungsgemäß nicht “eingegangen werden kann.”

    Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre nicht zu akzeptieren da grundrechtswidrig; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

    Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale. Nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform: “Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.”

    Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

    Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit und Traditionspflege geraubt werden dürfe.

    Edward von Roy

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