Donnerstag, 4. September 2014

Der Gottesbezug in der Präambel zur Verfassung

Die Verfassung des Freistaates Thüringen enthält in Ihrer Präambel (einer Art "Vorwort") die Formulierung "gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung."

Die gleiche Formulierung findet sich auch in der Präambel des Grundgesetzes sowie in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Bundesland gab es daher eine Petition, die zum einen die Streichung dieses Gottesbezugs aus der Landesverfassung erreichen wollte, und die zum anderen das Land Rheinland-Pfalz dazu verpflichten sollte, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, diese Klausel auch aus dem Grundgesetz zu streichen. Der Petitionsausschuss hat leider beiden Anliegen nicht abgeholfen. Da sich eine entsprechende Gottesklausel wie erwähnt auch in der Thüringer Verfassung findet, sollen einige ausgewählte Zitate der hanebüchenen Begründung einer kurzen Kritik unterzogen werden: 

"Die Gottesnennung im Vorspruch kann nicht den verfassten Staat entsäkularisieren." [und muss deshalb nicht gestrichen werden] 

Nach dieser Begründung könnte in der Präambel auch stehen: "Die Deutsche Herrenrasse gibt sich diese Verfassung..." – und weil die eigentliche Verfassung weiterhin als "Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Regime" betrachtet wird, kann diese Formulierung nicht die gesamte Verfassung nazifizieren und deshalb könnte sie auch in der Präambel stehen bleiben. 

"Denn auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht ...

1. Der Petitionsausschuss sollte Rolf Bergmeier lesen und dann die Legende von den christlichen Wurzeln aufgeben.  

2. Man möchte entgegnen: Was denn nun? Geben sich deutsche Bürger eine deutsche Verfassung auf deutschem Territorium (dies ist nicht volkstümlerisch gemeint, sondern lehnt sich einfach an die Definition im 1. Jura-Semester an: Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsmacht) weil sie eine Demokratie bilden und die Macht innehaben, oder beruht der "gesellschaftliche Zusammenhalt" auf der Religion? In letzterem Falle dürfte es keine Nationalstaaten, sondern nur einen großen Christenstaat in Europa geben... 

"Mit der Nennung Gottes als „Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft“ wird diese Aussage verstärkt. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Staatsgewalt vom Volk lediglich getragen wird, nicht aber auch von ihm herrühre.

Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, welches Demokratieverständnis der Petitionsausschuss damit zum Ausdruck bringt: "Och ja, wir sind zwar eine Demokratie, aber eigentlich haben wir uns die Macht nur von Gott geliehen."

Tanja Großmann, IBKA-Regionalbeauftrage Schleswig-Holstein formuliert treffend:

Die Berufung auf eine dem Menschen übergeordnete Macht stellt keineswegs einen Schutz gegen staatliche Willkür dar. Die Probleme der Gesellschaft können nur von den Menschen selbst gelöst werden, eine Berufung auf übernatürliche Instanzen ist ein Irrweg. Ein Gottesbezug ist geeignet, politische und Wertefragen dem demokratischen und vernunftgeleiteten Diskurs zu entziehen und öffnet dogmatischen Setzungen und somit der Willkür angemaßter Autoritäten Tür und Tor.


Zur "Gottesfurcht" als Erziehungsziel in der Landesverfassung werden fast 2,5 Seiten zur Rechtfertigung geschrieben und am Ende beschränkt es sich doch auf einen einzigen (!) Satz: 

"Als Auftrag an den Staat als Schulträger, die Schüler zu Respekt und Achtung vor der religiösen Überzeugung anderer zu erziehen sowie auf Toleranz unter den Schülern hinzuwirken, ist die Vorschrift aber verfassungsgemäß.

Dies ist ein Glanzstück juristischer Rechtsverdrehung! Mit "Gottesfurcht" war sicherlich niemals lediglich gemeint, die Schüler zur Toleranz gegenüber Anders- und Nichtgläubigen zu erziehen. Wer nur tolerant sein soll, muss nicht auch zur Furcht erzogen werden. Darüber hinaus könnte man diesen Toleranzgedanken auch bereits in das (neben der Gottesfurcht stehende) Erziehungsziel "Achtung" hineinlesen (der Petitionsausschuss versucht zwar irgendwie darzulegen, dass die Gottesfurcht neben der Achtung doch noch eine eigenständige Bedeutung hätte, aber verständlich ist das nicht). 

Was ist da geschehen? Zunächst hat das Justizministerium schön den Prüfungsmaßstab entfaltet und räumt dabei ein, dass das Merkmal der "Gottesfurcht" das umstrittenste Erziehungsziel ist. Es schreibt sogar: "Die Grenze der weltanschaulichen Neutralität des Staates wäre bei einigen der in Art. 33 LV aufgeführten Erziehungsziele sicherlich überschritten, nähme man sie wörtlich und machte man sie im konkreten Schulunterricht zum Erziehungsprogramm. Mit Ausnahme der „Gottesfurcht“ sind die Tatbestände aber so weit auslegbar, dass sich ein weltanschaulicher Gehalt weithin ausdünnt und nur allgemeine Tugenden, wenn nicht gar Leerformeln übrig bleiben." Doch anstatt dann daraus die ehrliche Konsequenz zu ziehen, dass das Merkmal "Gottesfurcht" eigentlich gestrichen gehört, kneift es und interpretiert es so um, dass es schon noch irgendwie mit der Verfassung vereinbar ist. Dabei hat vor nicht allzu langer Zeit auch das BVerfG betont, dass vorrangiges Ziel der Auslegung die Ermittlung des historischen subjektiven Willens des Gesetzgebers sein muss – und der meinte 1947 mit Gottesfurcht sicherlich noch die reine, unverfälschte Furcht, die ein guter Christ eben verspüren soll. 

Die Begründung des Petitionsausschusses kann zwar in keiner Weise überzeugen, aber es bleibt zu befürchten, dass sein thüringer Äquivalent ähnlich argumentieren würde.

EDIT:

Kaum veröffentlicht, kann noch eine passende Nachricht vom heutigen Tag ergänzt werden:
Udo Di Fabio, ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht (! traurig, traurig!) versuchte ebenfalls, den Gottesbezug im Grundgesetz zu rechtfertigen:

"Weder die Verfassung aus der Paulskirche 1848 noch die Weimarer Verfassung benannten eine höhere Macht - das Grundgesetz von 1949 aber tut es: "Aus der Erfahrung, aus dem Schock des Nationalsozialismus wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Verfassung, die mehr ist als eine formale Ordnung, sondern die darüber hinaus eine Werteordnung bietet", erklärte der Jurist."

Nicht erklärt wird damit, warum gerade die unpräzise Gottesformel diese Werteordnung liefern soll – und nicht etwa der vorbildhafte, ausführliche Grundrechtskatalog der Art. 1-19 des Grundgesetzes sowie die Staatszielbestimmungen in Art. 20 GG.

Weiter heißt es:

"Gemeint sei nicht allein der christliche Gott, sondern der Gott des Islam, sogar der Gott der Atheisten, nämlich das Eingeständnis, dass es jenseits der menschlichen Vernunft noch mehr gibt."

Selbst wenn man wirklich glauben wollte, dass die sog. Väter der Verfassung im Jahr 1949 an einen "Gott der Atheisten" oder gar an "Allah" gedacht hätten, ist diese Aussage an Pauschalität nicht zu überbieten. Man möchte förmlich hineinrufen "Richtig. Neben der Vernunft gibt es noch die Naturgesetze, Instinkte, Wünsche, Hoffnungen, Triebe, Reflexe, Ideale – und was hätte uns das im Dritten Reich genutzt?" Es war ja nicht so, dass die Nazis das was-auch-immer-über-der-Vernunft-stehende ignoriert hätten, sondern gerade die Abwesenheit von Vernunft war eine Ursache dieser Schreckensherrschaft. Jedenfalls: Wenn man den Gottesbegriff so schwammig auslegen möchte, dann sollte man ihn besser gleich ganz streichen aus der Präambel. Denn weder kann man aus einem solchen konturlosen Begriff rechtliche Konsequenzen ableiten, noch könnte er (wie es Di Fabio behauptet) eine "Werteordnung" bieten.

2 Kommentare:

  1. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und das Grundgesetz bietet Rechtssicherheit, heißt es. Unser System ist krank, denn die derzeitige Gesellschaftsform beruht auf der vorsintflutlichen Weltanschauung, dass Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert wird, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. Prof. Dr. Ridder, http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip). Es wird auch mit den Gesetzen, mit der Verfassung und dem Grundgesetz (mit Gottesbezug in der Präambel) wahrheitswidrig so getan, als wären Herrschende frei von Unterjochungsinteressen, Egoismus, Gruppensadismus usw..
    Das Mehrparteiensystem reicht nicht, denn mit Bürgerrechten werden keine Wahlen gewonnen- https://politischernoob.wordpress.com/2009/08/25/sind-den-deutschen-ihre-buergerrechte-egal/. Ganz schlecht ist, dass Macht den Charakter verändert. Sie verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/ und http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html.
    Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform- vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
    Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18.
    In den Parlamenten wäre ein wirksamer Gegenpol aus Nichtregierungsorganisationen notwendig, weil sich diese ehrlich für Bürgerrechte einsetzen. Bürgergerichte wären auch notwendig. Eine Petition dazu unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

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